Informationen über das Angeln in Nordrhein-Westfalen
Legal kann in NRW und den meisten anderen deutschen Bundesländern nur der Angeln, der folgende Dinge besitzt:
Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahre benötigen einen Fischereischein.
Der Schein wird an Personen ausgegeben, die eine Fischereiprüfung bestanden haben und das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Diese Prüfung findet in Wuppertal 2 x jährlich (jeweils im Frühjahr und Herbst) statt.
Kinder von 10 bis 16 Jahren benötigen einen Jugendfischereischein.
Diesen gibt es gegen eine Gebühr von aktuell 8,- Euro und Vorlage eines Passbildes bei der Unteren Fischereibehörde. Er berechtigt aber nur in Begleitung einer Person mit gültigem Fischereischein zum Angeln.
Kinder unter 10 Jahren erhalten noch keinen Fischereischein und dürfen in Begleitung lediglich eine Rute halten.
Außerdem benötigen Sie zusätzlich zu den Fischereischeinen noch einen Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer. Außer, Sie sind Eigentümer oder Pächter des jeweiligen Gewässers.
Erlaubnisscheine für verschiedene Gewässer erhalten Sie bei uns im Geschäft.
Weitere Informationen erhalten Sie bei uns im Laden oder bei der Untere Fischereibehörde (Wuppertal) im Rathaus Barmen Neubau Zi 466, Telefon: 0202 / 563-5560