Informationen über das Angeln in Nordrhein-Westfalen - !!! Neu ab 01.07.2026 !!!
Legal kann in NRW und den meisten anderen deutschen Bundesländern nur der Angeln, der folgende Dinge besitzt:
Erwachsene und Jugendliche spätestens ab 16 Jahren benötigen einen Fischereischein.
Der Schein wird an Personen ausgegeben, die eine Fischereiprüfung bestanden haben und das 12. Lebensjahr vollendet haben. Ab 12 Jahren darf man nun also bereits die Prüfung machen !!!
Diese Prüfung findet aktuell in Wuppertal 1 x jährlich (meist im Juni des Jahres) statt.
Kinder bis zum Alter von 15 Jahren dürfen in Begleitung eines Fischereischeininhabers mit angeln. Das bedeutet, eine seiner Ruten halten, auswerfen, einkurbeln etc. Waidgerechte notwendige Dinge, wie zum Beispiel das Betäuben und Töten des Fisches, muss der Fischereischeininhaber erledigen. Den bisher ab dem Alter von 10 nötigen Jugendfischereischein gibt es seit 01.07.2026 nicht mehr. Für Kinder/Jugendliche gilt seit 01.07.2026: Ab dem Alter von 12 Jahren darf die Fischereiprüfung gemacht werden. Mit bestandener Prüfung darf dann alleine geangelt werden. Bis zum Alter von 15 Jahren dürfen Jugendliche ohne eigenen Fischereischein, mit einem Angler, der einen Fischereischein besitzt, mit angeln. Ab dem Alter von 16 Jahren ist das Angeln dann aber nur noch mit bestandener Prüfung und einem gültigen Fischereischein möglich und erlaubt.
Außerdem benötigen Sie zusätzlich zu den Fischereischeinen noch einen Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer. Außer, Sie sind Eigentümer oder Pächter des jeweiligen Gewässers.
Erlaubnisscheine für verschiedene Gewässer erhalten Sie bei uns im Geschäft.
Weitere Informationen erhalten Sie bei uns im Laden oder bei der Untere Fischereibehörde (Wuppertal) im Rathaus Barmen Neubau Zi 466, Telefon: 0202 / 563-5560